Sollten Sie sich während den Ferien mit COVID anstecken oder ein PCR-Test vor der Rückreise ergibt ein positives Resultat, müssen Sie die Quarantäneanordnung der Behörden befolgen. Es kann dadurch vorkommen, dass Sie den geplanten Rückflug nicht antreten dürfen und der Aufenthalt verlängert werden muss. In solchen Fällen können Kosten für den längeren Hotelaufenthalt, für einen neuen Rückflug oder für ärztliche Leistungen entstehen:
Kosten für Unterkunft:
Die Mehrkosten für den Hotelaufenthalt werden von der ERV in der Höhe bis CHF 700.- pro Person übernommen. Diese Deckung kann beim Abschluss einer Jahresversicherung mit einem COVID-Zusatzpaket erhöht werden.
Kosten für Rückflug:
Die Kosten für einen Ersatzrückflug aufgrund einer COVID-Ansteckung werden von der ERV übernommen.
Kosten für ärztliche Leistungen oder Spitalaufenthalt:
Solche Kosten sind in der Reiseversicherung nicht enthalten. Jedoch sind in der Krankenkasse die ärztliche Behandlung und Spitalaufenthalte im Ausland mit einer Kostenlimite gedeckt. In der Regel genügt die Deckung der Grundversicherung. Sie kann jedoch erhöht werden. Prüfen Sie die Deckungslimite Ihrer Krankenkasse und erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten einer allfälligen Erhöhung.