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Reisevorschriften
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Reisevorschriften - Infos zu Corona-Virus bzw. COVID

Hier finden Sie die wichtigsten und aktuellsten Informationen für Auslandsreisen in Bezug auf Corona-Virus bzw. COVID. Bei einer bevorstehenden Abreise beachten Sie allfällig geltende Vorschriften für die Einreise in Ihr Ferienland. 

Wohin kann gereist werden?

In der Länderübersicht sehen Sie auf einen Blick, ob besondere Vorschriften für Ihr Reiseland gelten. Auch wenn sich die Vorschriften wieder ändern sollten, was momentan nicht zu erwarten ist, gehen Sie kein grosses Risiko ein. Dank unseren SICHER & SORGLOS Vorteilen profitieren Sie bei unseren klassischen Angeboten von geringen Annullierungskosten und Umbuchungsgebühren.

Was muss ich vor und während der Reise beachten?

Wir beantworten nachfolgend die wichtigsten Fragen zu Corona vor oder während der Reise. Klicken Sie auf das jeweilige Thema.

Grundsätzlich und unabhängig von Corona empfehlen wir immer den Abschluss einer Reiseversicherung, bestehend aus Annullierungskosten und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle. ITS Coop Travel bietet Versicherungspakte der Europäischen Reiseversicherung ERV an. Bei den Antworten zu den folgenden Fragen wird beim Bezug auf eine Versicherung immer der Abschluss einer Versicherung bei der ERV vorausgesetzt. Sollten Sie über eine anderweitige Versicherung verfügen, prüfen Sie in der Police, ob die bei der ERV gedeckten Leistungen auch enthalten sind.

Annullierung bei Änderung der Ein- oder Rückreisevorschriften

Sollten sich die Ein- oder Rückreisevorschriften bis zur Abreise gegenüber dem Zeitpunkt der Buchung wesentlich verändern und unzumutbar werden, bietet ITS Coop Travel eine kostenlose Stornierung an. Unzumutbar ist beispielsweise eine Quarantänepflicht nach Ein- oder Rückreise. Eine neu eingeführte Zertifikats- oder Testpflicht (PCR- oder Antigentest) stellt jedoch keine unzumutbare Vorschrift dar und muss daher im Rahmen der aktuellen Umstände akzeptiert werden.  

Es kann auch sein, dass Reisen durch uns abgesagt werden müssen, z.B. wenn Fluggesellschaften die Flüge nicht mehr durchführen oder unzumutbare Vorschriften bestehen.

COVID-Erkrankung kurz vor der Abreise

Sollten Sie Ihre Reise aufgrund eines positiven COVID-Testergebnis und/oder Erkrankung kurzfristig annullieren müssen, werden die Annullierungskosten wie bei jeder Krankheit durch die Versicherung vergütet. 

COVID-Erkrankung während dem Aufenthalt

Sollten Sie während den Ferien an COVID und Ihren Rückflug nicht wie geplant antreten, können Kosten für den längeren Hotelaufenthalt, für einen neuen Rückflug oder für ärztliche Leistungen entstehen:

Kosten für Unterkunft:
Die Mehrkosten für den Hotelaufenthalt werden von der ERV in der Höhe bis CHF 700.- pro Person übernommen. Diese Deckung kann beim Abschluss einer Jahresversicherung mit einem COVID-Zusatzpaket erhöht werden.

Kosten für Rückflug:
Die Kosten für einen Ersatzrückflug aufgrund einer COVID-Ansteckung werden von der ERV übernommen.

Kosten für ärztliche Leistungen oder Spitalaufenthalt:
Solche Kosten sind in der Reiseversicherung nicht enthalten. Jedoch sind in der Krankenkasse die ärztliche Behandlung und Spitalaufenthalte im Ausland mit einer Kostenlimite gedeckt. In der Regel genügt die Deckung der Grundversicherung. Sie kann jedoch erhöht werden. Prüfen Sie die Deckungslimite Ihrer Krankenkasse und erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten einer allfälligen Erhöhung.

Frühzeitige Rückreise aufgrund plötzlich veränderter Vorschriften

Sollten sich die behördlichen Vorschriften während dem Aufenthalt wesentlich verändern und ein Aufenthalt unzumutbar sein, werden wir eine frühzeitige Rückreise sicherstellen und die Kosten dafür übernehmen.

Kontakt und Betreuung vor und während der Reise

ITS Coop Travel ist rund um die Uhr erreichbar. Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns rund um die Uhr über eine Pikett-Telefonnummer. Vor Ort steht Ihnen die Reiseleitung oder die lokale Agentur zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen, dass wir uns jederzeit um Sie kümmern, wenn Sie sich in einer Notsituation befinden.

Voraussetzungen für die Durchführung von Flugreisen

Wie es in der Schweiz auch schon vorgekommen ist, können Behörden Verhaltensregeln und Vorschriften erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. ITS Coop Travel führt Flugreisen nur unter folgenden Voraussetzungen durch:

  • Keine unzumutbaren, behördlichen Einschränkungen bei Ein- und Rückreise
  • Überzeugendes Gesundheits- und Hygienekonzept
  • Keine unzumutbaren Einschränkungen des öffentlichen Lebens
  • Keine Einschränkungen in Hotels und Unterkünften, die zu wesentlicher oder unzumutbarer Beeinflussung des Ferien- und Erholungserlebnisses führen
  • Garantierte Sicherstellung von Rückflügen durch ITS Coop Travel bei unerwartet auftretenden, behördlichen Massnahmen im Ferienland
Umbuchungen und Annullierungen

Wenn immer möglich gewähren wir kostenlose Umbuchungen und verkürzte Annullierungsfristen. Bei Annullierungen haben Sie grundsätzlich Anrecht auf Rückerstattung der einbezahlten Gelder abzüglich allfälliger Annullierungskosten gemäss unseren Vertragsbedingungen oder effektiver Kosten, die uns durch die Leistungserbringer (z.B. Fluggesellschaften für Linienflüge) verrechnet werden. Wir behalten uns vor, für unseren Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Buchung zu erheben.

Abschluss einer Reiseversicherung der ERV

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung. Sofern Sie nicht anderweitig über einen Versicherungsschutz verfügen, bieten wir folgende Möglichkeiten an:

Kombi-Versicherung für einzelne Reisen
Für eine einzelne Reise können Sie eine Kombi-Versicherung der ERV bei uns buchen. Damit verfügen Sie über Annullierungs- und SOS-Schutz und profitieren von weiteren Zusatzleistungen.

Jahresversicherung wahlweise mit COVID-Zusatzpaket
Es lohnt sich allenfalls, eine umfassende Jahresversicherung abzuschliessen. Nebst Annullierung- und SOS-Schutz profitieren Sie von weiteren Versicherungsleistungen. So sind Sie über ein ganzes für das Reisen abgesichert. Hier treten wir als Vermittler auf und Sie schliessen die Versicherung direkt bei der ERV ab.

Welche Vorschriften gelten für Einreise und Aufenthalt?

In den meisten Ländern gibt es keine besonderen Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt in Bezug auf COVID. Für Länder, wo noch besondere Vorschriften bestehen, klicken Sie weiter unten auf das jeweilige Land, um die deatillierten Informationen zu sehen. Prüfen Sie die aktuellen Informationen für Ihr Reiseland auf unserer Internetseite rechtzeitig vor Abreise. Für die Einhaltung der Ein- und Rückreisevorschriften ist jede reisende Person selber verantwortlich. 

Eine Schutzmaske gehört heute in jedes Reisegepäck. Touristische Unternehmen und Behörden können jederzeit eine Tragepflicht vorschreiben.

Wie lange sind Zertifikate im Ausland gültig?

Auf dem in der Schweiz ausgestellten Impfzertifikat, welches auch in der App "Covid Cert" zur Verfügung steht, gibt es kein Gültigkeitsdatum mehr. Stattdessen wird der Zeitpunkt, der Impfung oder des Tests angegeben. Bei Auslandsreisen gelten die Vorschriften des entsprechenden Landes. Sollte die Gültigkeit eines Zertifikats relevant sein, wird es bei den Informationen zum jeweiligen Land erwähnt.

Bali (Indonesien)

Für die Einreise nach Bali gelten folgende Vorschriften:

  • Vorweisen eines internationalen Zertifikats der vor mindestens 14 Tagen vollständig erfolgten COVID-19 Impfung.
  • Installieren der App "Peduli Lindungi". Die App muss beim Check-in am Flughafen vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss spätestens vor Ort bei Ankunft und Aktivierung der App integriert werden.
  • Ausfüllen der Online Custom Declaration

Für Personen, die innerhalb der letzten 30 Tage von einer COVID-19 Infektion genesen sind, gibt es eine Ausnahmeregelung. Bitte beachten Sie dafür die Informationen auf der Internetseite der Behörden (Link unterhalb dieser Informationen).

Kinder bis 17 Jahre müssen kein Impfzertifikat vorweisen.

Nach der Ankunft auf Bali:

  • Einholen eines "Visa On Arrival", welches für 30 Tage gültig ist und gegen eine Gebühr von ca. CHF 35 von den Behörden ausgestellt wird. 
  • Aktivierung der App "Peduli Lindungi" und Vervollständigung fehlender Daten.

Alle Zertifikate und Dokumente sollten auch auf Papier vorgewiesen werden können.

Dominikanische Republik

Für die Einreise in die Dominikanische Republik bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften.

Für die Ein- und die Ausreise muss innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft/Abflug jeweils ein Online Formular ausgefüllt werden. Am Ende des Prozesses wird ein QR Code erstellt, den man speichern oder ausdrucken muss, um diesen vorweisen zu können. Das Online Formular ist in deutscher Sprache verfügbar und kann auch auf einem mobilen Gerät ausgefüllt werden.

Jamaika

Für die Einreise nach Jamaika bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften. Für die Einreise muss ein Einreise-Formular ausgefüllt werden. Dieses kann online vor der Abreise oder handschriflich im Flugzeug ausgefüllt werden.

Kenia

Für die Einreise nach Kenia wird ein COVID-19 Impf- oder Testzertifikat benötigt:

  • Impfzertifikat einer vor mindestens 14 Tagen vollständig erfolgten Impfung.
  • Zertifikat eines negativen PCR-Tests innerhalb 72 Std vor Abreise.

Sollte kein Zertifikat vorgewiesen werden können, muss bei der Ankunft ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. 

Für Kinder und Jugendliche bis 11 Jahre besteht keine Zertifikatspflicht.

Kuba

Für die Einreise nach Kuba bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften. Vor der Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden. Dieses kann auch einfach auf mobilen Geräten ausgefüllt werden.

Malediven

Für die Einreise auf die Malediven bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften. 96 Stunden, bzw. 4 Tage vor Ein- und Rückreise muss je eine Online-Deklaration "Traveller Health Declaration" ausgefüllt werden. Nebst persönlichen Angaben muss ein Selbstfoto hochgeladen werden. Die Deklaration kann auch einfach auf mobilen Geräten ausgefüllt werden. 

Mauritius

Für die Einreise nach Mauritius bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften.

Es wird empfohlen, vor der Abreise ein Online-Formular auszufüllen (Link unterhalb dieser Information), damit dieses ausgedruckt mit QR-Code bei der Einreise den Behörden vorgewiesen werden kann. Andernfalls muss vor der Einreise eine "Immigration Disembarkation Card" handschriftlich ausgefüllt werden.

Seychellen

Für die Einreise auf die Seychellen bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften.

Für die Einreise muss das Online Formular "Travel Authorization and Disembarkation Information Form" ausgefüllt werden.

  • Das Online Formular ist in englischer Sprache verfügbar und kann auch auf einem mobilen Gerät ausgefüllt werden.
  • Das Online Formular muss bis spätestens 9 Stunden vor Abflug eingereicht werden.
  • Am Ende des Prozesses wird ein QR Code erstellt, den man speichern oder ausdrucken muss, um diesen vorweisen zu können.
  • Die Kosten betragen EUR 10.- pro Erwachsene und EUR 5.40 pro Kind.

Für das Online Formular werden folgende Informationen und Dokumente benötigt:

  • Buchungsbestätigung mit Flug- und Unterkunftsangaben
  • Gültiger Reisepass
  • Foto, bzw. "Selfie" zum Hochladen
Slowenien

Für die Einreise nach Slowenien bestehen in Bezug auf COVID-19 keine Vorschriften. Vor der Einreise muss das Online-Formular Passenger Locator Form ausgefüllt werden.

Welche Einreisevorschriften gelten bei Städtereisen?

Für die Einreisevorschriften für Länder, die oben nicht aufgeführt sind, verweisen wir auf die Informationen der Fluggesellschaft SWISS.

Wo kann ich mich testen lassen?

Für die Durchführung eines fristgerechten Corona-Tests wenden Sie sich an ein Test Zentrum, an Ihren Arzt, eine Apotheke oder ein Spital. Infos über die Test Zentren in der Schweiz finden Sie unter nachfolgendem Link. Geben Sie im Feld mit der Lupe das Wort "Covid" ein.

Folgende Unternehmen bieten Corona Tests an:

Viselio bietet Testmöglichkeiten in Bern, Zürich und am Flughafen Zürich-Kloten. 

Checkport  und Flyender bieten am Flughafen Zürich PCR- und Antigentests an - auch ohne Voranmeldung und mit sofortigem Ergebnis. 

TestforTravel bietet eine weltweite Suche nach Testzentren.

In unserer Länderübersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Vorschriften für die einzelnen Reiseländer gelten. Detaillierte Informationen finden Sie weiter oben auf dieser Seite durch das Klicken auf das jeweilige Land.

Stand 14. März 2023